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   BVerwG, 14.09.2004 - 3 B 24.04   

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https://dejure.org/2004,15204
BVerwG, 14.09.2004 - 3 B 24.04 (https://dejure.org/2004,15204)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.2004 - 3 B 24.04 (https://dejure.org/2004,15204)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 2004 - 3 B 24.04 (https://dejure.org/2004,15204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung eines Vermögenswertes in ein zwischenstaatliches Entschädigungsabkommen; Schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz; Für Vermögenswerte bestimmter Art getroffene Vereinbarung einer Globalentschädigung; Ausschluss jeglicher Restitution nach dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 50.94

    Keine Wiedergutmachung nach dem Vermögensgesetz für das von einer schwedischen

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2004 - 3 B 24.04
    In Ermangelung eines substantiellen Vermögenssubstrats stellte die allein noch vorhandene Buchposition der Klägerin kein Eigentum im Sinne des Art. 14 GG mehr dar (Urteil vom 28. September 1995 BVerwG 7 C 50.94.

    5 BVerwGE 99, 276 ; Beschluss vom 16. August 2000 BVerwG 3 B 103.00 ).

  • BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 43.96

    Österreich-Fall

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2004 - 3 B 24.04
    Ob der durch den Verlust des einbezogenen Vermögenswerts individuell Geschädigte durch den Vertragspartner der DDR tatsächlich entschädigt wurde, ist keine Anwendungsvoraussetzung des § 1 Abs. 8 Buchstabe b VermG; denn die Vorschrift knüpft an die für Vermögenswerte bestimmter Art getroffene Vereinbarung einer Globalentschädigung und nicht an die Leistung einer darauf beruhenden individuellen Entschädigung an, die ohnedies der innerstaatlichen Regelung des entschädigten Heimatstaats obliegt (Urteil vom 31. Juli 1997 BVerwG 7 C 43.96 Buchholz 428. § 1 VermG Nr. 115 ).

    Sie durfte davon ausgehen, dass die von der DDR mit der Republik Österreich ausgehandelten Beträge eine aus den wechselseitigen Interessenlagen einschließlich des Interesses der von Österreich vertretenen Privatpersonen ableitbare Gewähr für eine völkerrechtskonforme Entschädigung boten (Urteil vom 31. Juli 1997, a.a.O. ; BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2004 2 BvR 1881/00 Umdruck S. 8).

  • BVerwG, 16.08.2000 - 3 B 103.00

    Restitution nach Globalentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2004 - 3 B 24.04
    5 BVerwGE 99, 276 ; Beschluss vom 16. August 2000 BVerwG 3 B 103.00 ).

    Allein mit dem Satz, das angefochtene Urteil führe "letztendlich zu einer entschädigungslosen Enteignung der Klägerin", ist eine Abweichung von dem genannten Beschluss des Senats vom 16. August 2000 (BVerwG 3 B 103.00) nicht dargetan.

  • BVerfG, 31.07.2004 - 2 BvR 1881/00

    Vermögenszuordnung von dem Globalentschädigungsabkommen DDR-Schweden

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2004 - 3 B 24.04
    Sie durfte davon ausgehen, dass die von der DDR mit der Republik Österreich ausgehandelten Beträge eine aus den wechselseitigen Interessenlagen einschließlich des Interesses der von Österreich vertretenen Privatpersonen ableitbare Gewähr für eine völkerrechtskonforme Entschädigung boten (Urteil vom 31. Juli 1997, a.a.O. ; BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2004 2 BvR 1881/00 Umdruck S. 8).
  • BVerwG, 27.06.2005 - 3 B 123.04

    Zulassung einerRevision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache -

    Die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Grundgesetzes im Beitrittsgebiet allein noch vorhandene Buchposition der Rechtsvorgängerin der Kläger stellte kein Eigentum im Sinne von Art. 14 GG dar (BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 2 BvR 1867/00 - BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276 ; Beschluss vom 14. September 2004 - BVerwG 3 B 24.04).
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